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Richtlinien für den Empfang von Lieferungen
2015.07.22

Bei der Annahme und Prüfung von Frachten, die von Uniview befördert werden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Wenn die Ware dem Lieferschein entspricht und keine offensichtlichen Schäden und Feuchtigkeit aufweist, bestätigen Sie bitte den Empfang mit Ihrer Unterschrift.

2. Wenn die Kartons gerissen, verformt, feucht oder deutlich sichtbar geöffnet wurden (außer bei der offiziellen Auspackkontrolle), gehen Sie bitte wie im Folgenden beschrieben vor:

a)  Wenn die Lieferung kleinere Schäden oder Feuchtigkeit aufweist, die den Verkauf nicht beeinträchtigen, bestätigen Sie bitte den Empfang mit Ihrer Unterschrift und melden Sie die Mängel bei Uniview.

b)  Bei schwerwiegenden Schäden oder Feuchtigkeit, die dazu führen, dass das Produkt nicht verkauft werden kann, verlangen Sie bitte eine Schadensaufnahme vom Spediteur, inspizieren Sie die Kartons und die Warenmenge sowie die Schäden und nehmen Sie dann entsprechende Vermerke auf den Empfangsdokumenten vor. Nach Erhalt der Schadensaufnahme kann der Empfänger unterzeichnen und die Schadensaufnahme sowie die Details so schnell wie möglich an Uniview weiterleiten (Regel 3 bezüglich der Angaben bei der Rückmeldung beachten).

c)  Der Empfänger kann die Unterschrift verweigern, wenn kein Schadensaufnahme für die erheblichen Schäden oder Feuchtigkeit angefertigt wird. Die Angelegenheit bitte zeitnah bei Uniview melden, um Unterstützung zu erhalten.

3. Wenn nach der Empfangsbestätigung und dem Auspacken Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wie z. B. fehlende Sendungen oder falsche Ware, melden Sie dies bitte noch am selben Tag bei Uniview. Dafür sind entsprechende Fotos erforderlich. Die Fotos müssen den folgenden Anforderungen genügen:

a)  Fotos vom Karton: Fotos von sechs Seiten, jede Seite muss vollständig sichtbar sein. Die Beschriftung der Etiketten muss deutlich zu erkennen sein.

b)  Fotos von den enthaltenen Waren: Fotos aller enthaltenen Waren, die Seite mit dem Etikett sollte zur Kamera weisen und vollständig sichtbar sein. Die Beschriftung der Etiketten muss deutlich zu erkennen sein.

*Diese Bestimmungen gelten nur für Waren, die von einem von Uniview beauftragten Spediteur befördert werden.